Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH

Photovoltaik-Netzwerk Schwarzwald-Baar-Heuberg

Mehr Photovoltaik für die Region! – Dieses Ziel verfolgt das Photovoltaik-Netzwerk in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, die sich aus den Landkreisen Schwarzwald-Baar, Rottweil und Tuttlingen zusammensetzt. Das lokales Projektteam besteht aus der Bodensee-Stiftung, der Klimaschutz- u. Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg mit Niederlassungen in allen drei Landkreisen sowie dem BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Mit Mauenheim, dem ersten Bioenergiedorf Baden-Württembergs, ist in der Region ein echter Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Energiewende beheimatet. Hierauf möchten die Projektpartner aufbauen, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten von Solarstrom vorstellen und kreative Lösungen präsentieren. Alles nach der Devise „Solarenergie lohnt sich immer noch!“. Teil des Angebots sind außerdem runde Tische sowie öffentliche Veranstaltungen und Wettbewerbe, zu denen wir Sie herzlich einladen.

Neben einer allgemeinen Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit legen wir in Schwarzwald-Baar-Heuberg einen besonderen Fokus auf die folgenden Themen:

  • Zukunftsperspektiven nach Auslaufen der EEG-Förderung
  • Förderung von PV-Anlagen in der Landwirtschaft
  • Fortbildungen für das Handwerk
  • Vereinbarkeit von PV-Freiflächenanlagen und Naturschutz

 

Ansprechpartner:
Alexander Spreitzer
+49 771 / 92 26 942-0  |  a.spreitzer@ea-sbh.de

Übersicht zur Photovoltaikpflicht

Photovoltaik bei Denkmalschutz

Ins Marktstammdatenregister eintragen

Wer privat Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss seit dem 31. Januar 2019 die Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister eintragen. Eintragen muss sich auch, wer die Anlage bereits seit vielen Jahren betreibt und an verschiedenen anderen Stellen bereits registriert ist. 

Wer zusätzlich einen Batteriespeicher für seine Eigenversorgung nutzt, muss diesen auch erfassen. Auch Anlagen, die keine Vergütung erhalten, müssen eingetragen werden. Sonst kann ein Bußgeld drohen.
Eine Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme online im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

 Mit einer bereits laufenden Anlage hat man für den Eintrag in das Online-Portal zwei Jahre Zeit, also bis Ende Januar 2021. Bis dahin verliert man keine Ansprüche auf die EEG-Einspeisevergütung.

Das Register ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.

Die Bundesnetzagentur beantwortet Fragen zum Marktstammdatenregister montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 unter +49 228 / 14 – 3333 oder per E-Mail an sevice@marktstammdatenregister.de.

Informationsmöglicheiten zum Thema Photovoltaik

Wann lohnt es sich?

Unter welchen Umständen sollte ich mich für eine PV-Anlage entscheiden?

Darauf kommt es an

Hier finden Sie erste Antworten

Solarenergie

Eine umfangreiche Broschüre der deutschen Gesellschaft für Solarenergie e.V.

Solarenergie

Eine umfangreiche Broschüre der deutschen Gesellschaft für Solarenergie e.V.

Photovoltaik und Batteriespeicher

Technologie, Integration, Wirtschaftlichkeit

Dimension, Typen und Systeme

Sowie Fördermöglichkeiten für Neuinstallation oder Nachrüstung

Steuerliche Regelungen

Beim Erwerb und Betrieb einer Photovoltaikanlage im privaten Haushalt

Steuerliche Regelungen

Bei privaten Photovoltaikanlage

Photovoltaik & Steuern

Alles Wichtige im Überblick

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Beratung gewünscht?

Alexander Spreitzer
+49 771 / 92 26 942-0 
 a.spreitzer@ea-sbh.de 

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